
Fahrten im gewerblichen Güter- sowie Personenverkehr dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die mindestens eine besondere Grundqualifikation erworben haben.
Gegenstand der neuen Grundqualifikation für Kraftfahrer sind Kenntnisse und Fähigkeiten, die über das sichere Führen eines Fahrzeugs der betreffenden Führerscheinklasse hinausgehen. Hier eine sehr kurze und vereinfachte Darstellung:
Sie habend die Möglichkeit die Grundqualifikation und die vereinfachte Grundqualifikation zu erwerben.
Beide Qualifikationen können von Ihrem Jobcenter oder Ihrer Agentur für Arbeit finanziert werden.
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